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Erziehungsauftrag

Liebe Eltern,

Mit der nachfolgenden Erziehungsbeauftragung können die Eltern somit dem Kind/Jugendlichen unter 18 Jahren den Aufenthalt im Kino nach diesen zeitlichen Begrenzungen ermöglichen.

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich
• Kinder unter 14 Jahre bis max. 20 Uhr
• Jugendliche von 14 bis unter 16 Jahre bis max. 22 Uhr
• Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahre bis max. 24 Uhr
alleine im Kino aufhalten.

Personensorgeberechtigte sind die Eltern oder, in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund.

Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Wichtige Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte
1. Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Er/sie sollte sich gegenüber anderen ausweisen können.
2. Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können. Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht. Überzeugen Sie sich, ob sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.
3. Stellen Sie beim Besuch abendlicher Kino-Veranstaltungen die Heimfahrt Ihres Kindes sicher.
4. Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht.
5. Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes Bescheid weiß: Rauch- und Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen und auch keine branntweinhaltigen Getränke (auch keine branntweinhaltige Mixgetränke) unter 18 Jahren.

Wichtige Informationen zum Erziehungsauftrag
• Der Erziehungsauftrag erlangt seine Gültigkeit nur in Verbindung mit einer Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) mindestens eines Erziehungsberechtigten!
• Das Formular muss vom Jugendlichen an der Kinokasse bzw. Kontrolle abgegeben werden.
• Der Erziehungsbeauftragte muss sich ebenfalls in dem Kinosaal aufhalten.

Achtung Bei einem Kinobesuch ist jedoch darauf zu achten, dass die Altersfreigaben der Filme auch in Begleitung durch einer erziehungsbeauftragten Person ausnahmslos gültig bleiben!

Bitte lade Dir die Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG) runter, fülle sie vollständig aus

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